1. Ernährungsberatungen: Die nachfolgenden AGB sind Bestandteil des Vertragsverhältnisses mit dem Klienten und bilden die vertragliche Grundlage. 1.1. Gegenstand der Beratungsleistungen Die hier angebotenen Leistungen und Informationen stellen keine medizinischen Ratschläge im Sinne einer ärztlichen Tätigkeit dar und ersetzen keine medizinische Diagnose(n), Beratung und Behandlung durch den Arzt. Gegenstand eines Beratungsauftrages ist die Erbringung einer vereinbarten Leistung, nicht das Erreichen eines körperlichen Erfolges. Art und Umfang der Beratung können individuell variieren. Die Anbieterin übt ihre Tätigkeit in der Regel auf Basis wissenschaftlich fundierter Erkenntnisse aus. Trotz größter Sorgfalt kann keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen übernommen werden. Der Erfolg der Ernährungsberatung hängt im Wesentlichen von der Mitarbeit der zu beratenden Person (im Folgenden auch Klienten genannt) ab und kann daher nicht garantiert werden. Der/die Klient*in wird darauf hingewiesen, dass manche der angewandten Kostformen aus praktischen Erfahrungen abgeleitet sind und teilweise von den offiziellen Empfehlungen abweichen. Aufgrund der unzureichenden Nachweise durch kontrollierte Studien ist die wissenschaftliche Beweisführung – auch bei offiziell propagierten Ernährungsformen – nicht gesichert. Dennoch bieten sich damit Alternativen bei der Ernährung und Auswahl von Nahrungsmitteln an, die in der Praxis gute Erfolge erkennen lassen. Da nicht abzusehen ist, wie der erkrankte Organismus auf Ernährungsumstellungen reagiert, sollten die Empfehlungen – auch bei gesunden Personen – nach Rücksprache mit einem Arzt umgesetzt werden. Wirkliche Schädigungen sind zwar nicht bekannt geworden. Der Klient wird darauf hingewiesen, dass für etwaige Gesundheitsschäden ausdrücklich keine Haftung übernommen wird. 1.2. Andere Leistungen Es können ggf. Leistungen zur körperlichen Ertüchtigung (Fitness-Sport, nordic walking etc.) empfohlen werden. Die Teilnahme an körperlichen bzw. sportlichen Aktivitäten führt der Klient in Eigenverantwortung aus. Das Risiko bezüglich körperlicher Schäden liegt im vollem Umfang beim Klienten, der für sich selbst entscheidet, ob er sich sportlich betätigen möchte, oder nicht. Die Ernährungsberaterin kann für mögliche Schäden ausdrücklich nicht haftbar gemacht werden. 1.3. Pflichten des Auftraggebers bei Nutzung des Coachingangebots Der/die Klient*in verpflichtet sich, der Beraterin vollständige Angaben der für die Ernährungsberatung wichtigen Fakten zu machen. Dazu zählen zum Beispiel die Einnahme von Medikamenten und Vorerkrankungen sowie zu Anzahl und Umfang der Mahlzeiten. Im Vorgespräch erklärt sich der/die Klient*in schriftlich damit einverstanden, dass der behandelnde Arzt gegenüber der Beraterin von seiner Schweigepflicht entbunden wird, was die für die Durchführung der Ernährungsberatung erforderlichen Fakten betrifft. Ebenso wird die Beraterin von ihrer Schweigepflicht gegenüber dem Arzt entbunden, sollte ein Austausch von Informationen bezüglich der Beratung nötig sein. Die zu beratende Person verpflichtet sich im eigenen Interesse, alle Angaben (Angaben zur Person, Ernährungsprotokolle und den Gesundheitszustand) wahrheitsgemäß und vollständig zu machen. 1.4. Haftung Eine Haftung für
jegliche Art von Schäden einschließlich Folgeschäden durch
herausgegebene Informationen und Empfehlungen ist
ausgeschlossen.
Der Haftungsgrund der Beraterin für Pflichtverletzungen und Delikte ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt, ausgenommen geltender gesetzlicher Regelungen. Die Beraterin haftet nicht für Angaben des Klienten, die unrichtig gemacht wurden. 1.5. Gewährleistung Alle Empfehlungen und Analysen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Gewährleistungen für den Inhalt solcher Empfehlungen übernimmt die Beraterin nicht: Der Erfolg der Ernährungsberatung liegt zum größten Teil außerhalb des Einflussbereiches der Beraterin und hängt wesentlich von der Mitarbeit der zu beratenden Person ab. Die Beratung ist Hilfe zur Selbsthilfe. Die Beraterin ist verpflichtet, alle Informationen der zu beratenden Person vertraulich zu behandeln. 1.6. Vertraulichkeit und Datenschutz Die Beraterin unterliegt der absoluten Schweigepflicht. Sie ist verpflichtet die persönlichen Daten des Kunden vertraulich zu behandeln. Erhaltene Informationen werden nur zum Zwecke der Ernährungsberatung verwendet. Etwaige Erfüllungsgehilfen unterliegen selbstverständlich ebenso der Schweigepflicht und dem Datenschutz. In besonderen Ausnahmefällen kann sich die Beraterin von ihrer Schweigepflicht entbinden lassen, aber nur dann, falls der Klient sein gesondertes Einverständnis dazu erteilt. Die Entbindung von der Schweigepflicht ist mit der Unterschrift des Klienten zu dokumentieren. Die Pflicht zur Vertraulichkeit besteht auch über die Beendigung der Ernährungsberatung hinaus und erstreckt sich darüber hinaus auf alle Erfüllungsgehilfen der Ernährungsberatung. Eine Gewährleistung der Vertraulichkeit aller in dem Zusammenhang mit der Ernährungsberatung übermittelter Daten über das Internet kann nicht gegeben werden, da diese Daten gegebenenfalls durch Dritte eingesehen werden könnten. Auf diesen Sachverhalt wird hiermit hingewiesen. 1.7. Schutz des Eigentums Die zu beratende Person steht dafür ein, dass im Rahmen der Ernährungsberatung von dem Ernährungsberater angefertigte Berichte und Analysen nur für eigene Zwecke verwendet werden. Die zu beratende Person erhält in soweit das unwiderrufliche, uneingeschränkte, ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Ergebnissen. 1.8. Honorar Gegenstand des Auftrages ist das Erbringen einer vereinbarten Leistung, nicht das Erreichen eines bestimmten körperlichen Erfolges. Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn die erforderlichen Analysen und Beratungen erfolgt sind und eventuell auftretende Fragen bearbeitet wurden. Die zu beratende Person verpflichtet sich im eigenen Interesse, alle Angaben (Angaben zur Person, Ernährungsprotokolle und den Gesundheitszustand) wahrheitsgemäß und vollständig zu machen. Ungeachtet einer etwaigen Ablehnung der Kostenübernahme durch eine Krankenkasse oder eines anderen Trägers besteht ausnahmslos die Zahlungsverpflichtung - des gesamten vereinbarten Honorars - des Klienten gegenüber der Beraterin. 1.9. Zahlung Die Zahlung des Beratungsentgelts ist bei allen Beratungsverträgen umgehend zu leisten. Die Beratungstermine werden einvernehmlich zwischen Klienten und der Beraterin verabredet. Die Terminabsprachen sind im Sinne des angestrebten Beratungsziels einzuhalten. Aus wichtigem Grund können Beratungstermine nach Rücksprache mit der Ernährungsberaterin verlegt werden. Ausschließlich Termine, die 24 Stunden vor dem verabredeten Beratungstermin abgesagt wurden, werden nicht als erbracht berechnet! Andernfalls entsteht die Pflicht zur Zahlung des vereinbarten Honorars. 2. Datenschutz Die gespeicherten Daten werden nur innerhalb der BerryAcademy verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. |
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